Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt, steht oft zunächst nur eine Frage im Raum: Was muss jetzt geschehen? Die Sieben Aufgaben nach Sterbefall geben Orientierung für die ersten Stunden und Tage. Sie müssen nicht alles allein tragen oder sofort jede Entscheidung treffen. Entscheidend ist, die notwendigen Schritte in einer ruhigen Reihenfolge zu erledigen.
Bei einem Todesfall im Krankenhaus, Hospiz oder Pflegeheim werden einige erste Abläufe von den Mitarbeitenden übernommen. Verstirbt ein Angehöriger zu Hause, liegt die Organisation zunächst häufiger bei der Familie oder einer vertrauten Person. Auch dann gilt: Es darf Schritt für Schritt gehen.
Die sieben Aufgaben nach einem Sterbefall
1. Den Tod ärztlich feststellen lassen
Nach einem Sterbefall zu Hause muss zunächst ein Arzt oder eine Ärztin gerufen werden, um den Tod offiziell festzustellen und die Todesbescheinigung auszustellen. Ist die Situation unklar, trat der Tod unerwartet ein oder besteht auch nur ein Zweifel an der Todesursache, sollte der Notruf 112 gewählt werden. Bei einem erwarteten Todesfall kann häufig die Hausarztpraxis, der ärztliche Bereitschaftsdienst oder ein Bereitschaftsarzt helfen.
Bis zur ärztlichen Untersuchung sollte der Verstorbene nicht umgebettet oder verändert werden. Gibt es einen Herzschrittmacher, bekannte Infektionen oder andere medizinische Besonderheiten, teilen Sie dies dem Arzt und später dem Bestattungshaus mit. Die Todesbescheinigung ist ein zentrales Dokument für alle weiteren Schritte. Bewahren Sie sie daher sicher auf.
2. Einen geschützten Moment für den Abschied schaffen
Nach der ärztlichen Feststellung ist es erlaubt, kurz innezuhalten. Manche Angehörige möchten am Bett sitzen bleiben, eine Kerze anzünden, ein Gebet sprechen oder andere enge Menschen benachrichtigen. Andere empfinden es als entlastend, die Überführung zeitnah zu veranlassen. Beides ist in Ordnung.
Wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist, schließen Sie Fenster und Türen, legen Sie wichtige Unterlagen beiseite und sorgen Sie dafür, dass Haustiere versorgt sind. Wertgegenstände, Schlüssel, Geldbörsen und persönliche Papiere sollten an einem bekannten, sicheren Ort bleiben. Es geht nicht darum, jetzt den gesamten Haushalt zu ordnen, sondern darum, Übersicht zu schaffen.
3. Ein Bestattungshaus mit der Überführung beauftragen
Nach der Leichenschau kann ein Bestattungshaus die Überführung übernehmen. Sie dürfen das Bestattungshaus frei wählen, unabhängig davon, wo der Tod eingetreten ist. Ein seriöses Haus erklärt transparent, was unmittelbar erforderlich ist, welche Unterlagen benötigt werden und welche Entscheidungen noch Zeit haben.
Bei der ersten Kontaktaufnahme helfen einige Angaben: Name und Geburtsdatum des Verstorbenen, Sterbeort, Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung sowie die vorhandene Todesbescheinigung. Wenn Unterlagen nicht sofort auffindbar sind, ist das kein Grund zur Sorge. Vieles lässt sich gemeinsam nachreichen und ordnen.
In Frankfurt begleitet Main Bestattungshaus Angehörige auf Wunsch von der Überführung bis zur Gestaltung der Trauerfeier und der Beisetzung. Gerade in den ersten Stunden kann es entlasten, eine verlässliche Ansprechperson zu haben, die den Ablauf kennt und die nächsten Schritte verständlich erklärt.
4. Persönliche Wünsche und wichtige Unterlagen prüfen
Nun lohnt sich ein vorsichtiger Blick auf das, was der verstorbene Mensch selbst geregelt oder gewünscht hat. Vielleicht gibt es eine Bestattungsvorsorge, eine Verfügung, einen Versicherungsordner oder handschriftliche Hinweise zur Trauerfeier. Auch die Frage nach einer Erd-, Feuer-, See- oder Baumbestattung kann bereits festgehalten worden sein.
Suchen Sie außerdem nach Ausweis, Krankenversicherungskarte, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienbuch sowie gegebenenfalls nach Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde eines bereits verstorbenen Ehepartners. Welche Nachweise das Standesamt tatsächlich benötigt, hängt vom Familienstand und von der persönlichen Lebensgeschichte ab.
Ein Testament darf nicht zurückgehalten werden. Wer es findet, muss es unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abgeben. Öffnen oder sortieren Sie den Nachlass nicht vorschnell nach vermeintlicher Bedeutung. Im Zweifel hilft eine geordnete Sammlung von Dokumenten mehr als schnelle Entscheidungen.
5. Den Sterbefall beim Standesamt beurkunden lassen
Der Tod muss beim Standesamt des Sterbeortes beurkundet werden. Daraus entstehen die Sterbeurkunden, die später etwa für Banken, Versicherungen, Rententräger und Vertragsangelegenheiten gebraucht werden. Häufig übernimmt das beauftragte Bestattungshaus die Anmeldung beim Standesamt und klärt mit Ihnen, welche Dokumente noch fehlen.
Lassen Sie mehrere Sterbeurkunden ausstellen oder beglaubigte Ausfertigungen vorbereiten. Wie viele sinnvoll sind, hängt davon ab, wie viele Stellen informiert werden müssen. Für einige Vorgänge reicht zunächst eine Kopie, andere verlangen ein Original. Es kann daher hilfreich sein, von Anfang an eine Liste zu führen: Welche Stelle wurde wann informiert, welche Unterlagen wurden eingereicht und wer ist dort ansprechbar?
6. Bestattungsart, Abschied und Beisetzung festlegen
Die Bestattung muss nicht in wenigen Minuten geplant werden. Dennoch gibt es gesetzliche Fristen, die je nach Bundesland und Einzelfall gelten. Ein Bestattungshaus achtet darauf, dass diese Fristen eingehalten werden, und berät dazu, was organisatorisch möglich ist.
Im Mittelpunkt sollte stehen, was zum verstorbenen Menschen und zu den Angehörigen passt. Eine klassische Erdbestattung bietet einen festen Ort des Gedenkens. Nach einer Feuerbestattung sind unterschiedliche Formen möglich, etwa eine Urnenbeisetzung, eine Seebestattung oder eine Baumbestattung. Auch moderne Optionen wie Reerdigung können für manche Familien eine stimmige Wahl sein. Nicht jede Bestattungsart ist an jedem Ort verfügbar - die örtlichen Regelungen und die gewünschte Grabstätte spielen mit hinein.
Besprechen Sie außerdem den Rahmen der Verabschiedung: Soll es eine Trauerfeier geben, wer soll sprechen, welche Musik oder Blumen passen, und möchten Angehörige am offenen oder geschlossenen Sarg Abschied nehmen? Eine kleine, persönliche Feier kann ebenso würdevoll sein wie eine größere Zeremonie. Es gibt kein vorgeschriebenes Maß für Trauer.
7. Angehörige, Verträge und Nachlass geordnet informieren
Erst nach den unmittelbaren Schritten folgen viele Verwaltungsaufgaben. Informieren Sie enge Angehörige und, wenn vorhanden, Arbeitgeber, Pflegeeinrichtung oder gesetzliche Betreuer. Die Krankenkasse, Rentenversicherung, Lebens- und Sterbegeldversicherungen sowie Banken benötigen ebenfalls Nachricht und meist eine Sterbeurkunde.
Bei laufenden Verträgen ist Umsicht sinnvoll. Wohnung, Strom, Telefon, Abonnements und Versicherungen sollten nicht unüberlegt gekündigt werden, bevor geklärt ist, wer den Nachlass verwaltet und welche Fristen gelten. Für gemeinsame Konten, Vollmachten oder offene Rechnungen können besondere Regelungen bestehen. Wenn Schulden, Immobilien, ein Unternehmen oder unklare Erbverhältnisse eine Rolle spielen, kann frühzeitige Beratung durch Notar, Rechtsanwalt oder Schuldnerberatung sinnvoll sein.
Auch die digitale Seite verdient Aufmerksamkeit. Sichern Sie Zugangsdaten nicht wahllos, sondern prüfen Sie vorhandene Vollmachten und Anweisungen. E-Mail-Konten, soziale Netzwerke und Online-Abonnements können später in Ruhe bearbeitet werden. Für die ersten Tage genügt es, wichtige Hinweise zu sammeln und keine vorschnellen Löschungen vorzunehmen.
Was in den ersten Tagen wirklich zählt
Die Sieben Aufgaben nach Sterbefall sind keine Prüfung, die Angehörige fehlerfrei bestehen müssen. Manche Dinge lassen sich sofort erledigen, andere erst nach einem Gespräch mit Geschwistern, Kindern oder dem Bestattungshaus. Besonders bei unterschiedlichen Vorstellungen innerhalb der Familie hilft es, sich an dokumentierten Wünschen des Verstorbenen zu orientieren und Entscheidungen nicht unter Druck zu treffen.
Nehmen Sie Unterstützung an, wenn sie angeboten wird. Eine Person kann Telefonate übernehmen, eine andere Unterlagen suchen oder Gäste versorgen. So bleibt auch Raum für das, was neben jeder Organisation seinen Platz braucht: still Abschied zu nehmen und den verstorbenen Menschen in guter Erinnerung zu behalten.


