Nach einem Todesfall müssen Angehörige oft innerhalb weniger Stunden handeln, obwohl ihnen vielleicht gerade die Worte fehlen. Wer sich fragt, wie eine Bestattung zu beauftragen ist, muss nicht zuerst alle Entscheidungen kennen. Der wichtigste Schritt ist, ein Bestattungshaus anzurufen. Dort werden die nächsten Aufgaben geordnet, die Überführung veranlasst und die Familie durch den weiteren Ablauf begleitet.
Wie Sie eine Bestattung beauftragen: die ersten Schritte
Ist ein Mensch zu Hause verstorben, muss zunächst eine Ärztin oder ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Bei einem Todesfall im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz übernimmt die Einrichtung in der Regel die ersten organisatorischen Schritte und informiert die Angehörigen. Anschließend kann ein Bestattungshaus beauftragt werden.
Ein Anruf genügt zunächst. Sie müssen am Telefon weder die Bestattungsart festlegen noch alle Unterlagen bereithalten. Wichtig sind der Sterbeort, der Name der verstorbenen Person und eine Rückrufmöglichkeit. Das Bestattungshaus vereinbart das weitere Vorgehen und organisiert auf Wunsch die Abholung und Überführung. Gerade nachts, an Wochenenden oder Feiertagen ist eine verlässliche Erreichbarkeit entlastend.
Die Beauftragung kann durch die nächsten Angehörigen erfolgen. Häufig übernehmen Ehe- oder Lebenspartner, erwachsene Kinder oder andere nahe Angehörige diese Aufgabe. Wenn mehrere Personen betroffen sind, hilft es, eine Person als feste Ansprechperson zu benennen. Sie muss die Wünsche der Familie nicht allein tragen, sorgt aber dafür, dass Absprachen klar bleiben.
Was ein Bestattungshaus nach dem Auftrag übernimmt
Nach der ersten Kontaktaufnahme folgt ein persönliches Gespräch - bei Bedarf im Bestattungshaus oder in vertrauter Umgebung. Dabei werden die Wünsche der verstorbenen Person, die Vorstellungen der Angehörigen und die notwendigen Fristen besprochen. Ein gutes Beratungsgespräch schafft keine zusätzliche Eile, sondern gibt Orientierung: Was muss sofort entschieden werden, und was darf noch Zeit haben?
Das Bestattungshaus kann die Überführung, die hygienische Versorgung und das Ankleiden der verstorbenen Person organisieren. Es stimmt Termine mit Friedhof, Krematorium, Kirche oder Trauerrednerin ab und unterstützt bei der Gestaltung einer Trauerfeier. Auch die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt und die Beschaffung der Sterbeurkunden gehören häufig zum Service.
Nicht jede Familie wünscht eine große Feier. Manche entscheiden sich für einen stillen Abschied im kleinen Kreis, andere für eine persönliche Zeremonie mit Musik, Bildern und Reden. Beides ist möglich. Entscheidend ist, dass der Abschied zur verstorbenen Person und zu den Menschen passt, die zurückbleiben.
Diese Unterlagen sind hilfreich
Für die Beurkundung beim Standesamt werden Unterlagen benötigt. Welche Dokumente im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom Familienstand und von der persönlichen Situation ab. Meist helfen folgende Unterlagen weiter:
- der Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
- die ärztliche Todesbescheinigung
- die Geburtsurkunde, bei Verheirateten oft die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
- bei Geschiedenen ein Nachweis über die Scheidung
- bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners oder der Ehepartnerin
- vorhandene Verfügungen zur Bestattung oder eine Vorsorgevollmacht
Fehlt etwas, ist das kein Grund, die Beauftragung aufzuschieben. Das Bestattungshaus erklärt, welche Stelle zuständig ist und wie fehlende Dokumente beschafft werden können. In Frankfurt kann die Abstimmung mit Behörden und Einrichtungen besonders wertvoll sein, weil Angehörige in dieser Zeit nicht jeden Weg selbst erledigen möchten.
Die Bestattungsart in Ruhe wählen
Eine der zentralen Fragen lautet: Erd- oder Feuerbestattung? Viele Menschen haben dazu bereits Wünsche geäußert, schriftlich festgehalten oder im Familienkreis besprochen. Gibt es keine Verfügung, entscheiden die Angehörigen im Sinne der vermuteten Wünsche der verstorbenen Person.
Bei einer Erdbestattung wird der Sarg auf einem Friedhof beigesetzt. Sie bietet einen festen Ort des Gedenkens und folgt oft vertrauten familiären oder religiösen Traditionen. Eine Feuerbestattung ist Voraussetzung für die Urnenbeisetzung und eröffnet unterschiedliche Möglichkeiten, etwa ein Urnengrab, eine Beisetzung am Baum oder eine Seebestattung.
Auch besondere Formen wie Reerdigung oder Diamantbestattung können für einzelne Menschen passend sein. Sie verlangen jedoch eine genaue Beratung, da rechtliche Vorgaben, regionale Möglichkeiten und der persönliche Wunsch zusammenkommen müssen. Nicht jede Bestattungsart ist an jedem Ort gleich umsetzbar. Deshalb lohnt es sich, nicht nur nach dem Preis zu fragen, sondern auch nach Ablauf, Fristen, Beisetzungsort und späterer Grabpflege.
Die Entscheidung muss nicht aus einer Erwartung heraus getroffen werden. Ein pflegefreies Grab kann für Angehörige sinnvoll sein, die weit entfernt leben. Ein Wahlgrab kann dagegen passend sein, wenn ein gemeinsamer Familienort gewünscht ist. Es geht nicht darum, die „richtige“ Form im Allgemeinen zu finden, sondern eine stimmige Entscheidung für diesen Menschen und diese Familie.
Kosten transparent besprechen
Die Kosten einer Bestattung bestehen aus mehreren Bereichen: Leistungen des Bestattungshauses, Gebühren von Friedhof oder Krematorium, Kosten für Grab, Trauerfeier, Blumen, Musik, Anzeigen oder Bewirtung. Je nach Bestattungsart, gewünschtem Umfang und Ort können die Gesamtkosten deutlich variieren.
Fragen Sie im Gespräch nach einem klaren, nachvollziehbaren Kostenvoranschlag. Er sollte erkennen lassen, welche Leistungen bereits enthalten sind und welche Ausgaben bei Dritten entstehen. Transparenz bedeutet auch, über Alternativen zu sprechen. Eine schlichte Urnenbeisetzung, eine kleinere Feier oder eine andere Grabform können Kosten senken, ohne dass der Abschied weniger würdevoll wird.
Falls die finanziellen Mittel nicht ausreichen, sollte dies früh angesprochen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Sozialamt notwendige Bestattungskosten übernehmen. Auch vorhandene Sterbegeldversicherungen, Vorsorgeverträge oder Kontovollmachten können eine Rolle spielen. Ein Bestattungshaus kann erklären, welche Nachweise gebraucht werden und welche Schritte realistisch sind.
Wünsche der verstorbenen Person berücksichtigen
Hat die verstorbene Person eine Bestattungsverfügung, einen Vorsorgevertrag oder konkrete mündliche Wünsche hinterlassen, sollten diese möglichst berücksichtigt werden. Dazu können die Bestattungsart, der Friedhof, eine religiöse Begleitung, die Kleidung oder die Musik gehören. Auch kleine Details können für Angehörige später von großer Bedeutung sein.
Gibt es unterschiedliche Meinungen in der Familie, hilft eine ruhige Reihenfolge: Zuerst wird geklärt, was rechtlich und zeitlich notwendig ist. Danach bleibt Raum für die Gestaltung. Nicht jede Entscheidung muss von allen gemeinsam getroffen werden. Eine fachliche Beratung kann dabei helfen, Konflikte nicht in einer ohnehin belastenden Zeit eskalieren zu lassen.
Was Angehörige nicht allein tragen müssen
Viele Menschen glauben, sie müssten nach einem Todesfall sofort funktionieren. Tatsächlich darf die Organisation aufgeteilt werden. Während das Bestattungshaus die formalen und praktischen Schritte koordiniert, können Angehörige sich dem widmen, was nur sie übernehmen können: Menschen informieren, Erinnerungen auswählen, Abschied nehmen oder einfach beieinander sein.
Main Bestattungshaus begleitet Familien in Frankfurt bei diesen Schritten mit klarer Beratung und einem Blick für das, was gerade dringend ist. Ob eine traditionelle Beisetzung oder eine moderne Bestattungsform gewünscht wird: Ein strukturierter Ablauf schafft Raum für einen persönlichen, würdevollen Abschied.
Wenn Sie jetzt eine Bestattung beauftragen müssen, genügt der erste Anruf. Alles Weitere darf Schritt für Schritt entstehen - in einem Tempo, das die notwendigen Fristen wahrt und zugleich dem Abschied den Platz gibt, den er braucht.


